BGH zum Thema des “Doppelmaklers”

BGH zum Thema des “Doppelmaklers”

Die Tätigkeit eines Immobilienmaklers kann komplex sein, insbesondere wenn er sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer einer Immobilie tätig ist, eine sogenannte Doppelmaklertätigkeit. In einem kürzlich ergangenen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entscheidende Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit und den Voraussetzungen für die Forderung einer Maklerprovision in solchen Fällen geklärt.

Die Bedeutung der Doppelmaklertätigkeit im Immobiliengeschäft

In der Immobilienbranche spielt die Doppelmaklertätigkeit eine zentrale Rolle, insbesondere in komplexen Transaktionen, bei denen der Makler sowohl den Verkäufer als auch den Käufer einer Immobilie vertritt. Diese besondere Form der Maklertätigkeit birgt jedoch erhebliche rechtliche Herausforderungen, die sowohl für die beteiligten Parteien als auch für den Makler selbst von großer Bedeutung sind. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt mehr Klarheit und setzt strenge Maßstäbe für die Zulässigkeit und Transparenz bei der Erhebung von Maklerprovisionen in solchen Fällen.

Hintergrund des Falls

Ein Immobilienmakler forderte vom Käufer einer Doppelhaushälfte eine Provision in Höhe von 3,57 Prozent des Kaufpreises. Der Verkäufer hatte den Makler zuvor mit dem Verkauf beauftragt, und auch der Käufer schloss mit dem Makler einen Vertrag, der ebenfalls eine Provision von 3,57 Prozent des Kaufpreises vorsah. Der Käufer erwarb die Immobilie schließlich zu einem Kaufpreis von 1,28 Millionen Euro, woraufhin der Makler eine Rechnung über 45.700 Euro stellte. Der Käufer verweigerte die Zahlung und verlangte vom Makler den Nachweis, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt seien, sowie die Vorlage des Maklervertrags mit dem Verkäufer.

Entscheidung des BGH: Transparenz und Nachweispflichten

Der BGH entschied, dass dem Makler grundsätzlich ein Provisionsanspruch zusteht, der Käufer jedoch bis zur Vorlage des Maklervertrags mit dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Transparenz und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei einer Doppelmaklertätigkeit.

Der BGH stellte klar, dass eine sukzessive Doppelbeauftragung – also das schrittweise Beauftragen des Maklers durch beide Parteien – zulässig ist, solange der Makler von beiden Parteien in gleicher Höhe eine Provision verlangt, wie es § 656c Abs. 1 BGB vorschreibt. Der Käufer war sich aufgrund des Exposés und des Maklervertrags bewusst, dass der Makler für beide Seiten tätig war, weshalb der Provisionsanspruch des Maklers nicht gemäß § 654 BGB verwirkt war.

Auskunftsanspruch und Vorlagepflicht

Der BGH bestätigte, dass der Käufer einen Anspruch auf Auskunft darüber hat, ob ein Maklervertrag mit dem Verkäufer besteht und in welcher Höhe eine Provision vereinbart wurde. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, auch wenn er nicht explizit im Gesetz verankert ist. Der Makler muss diese Auskunft erteilen, um dem Käufer zu ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Provisionsforderung zu überprüfen.

Zusätzlich zum Auskunftsanspruch hat der Käufer auch das Recht, den vollständigen Maklervertrag mit dem Verkäufer einzusehen. Dieses Recht ergibt sich aus § 810 BGB und dient ebenfalls der Überprüfung der Provisionsforderung. Solange der Makler den Vertrag nicht vorlegt, kann der Käufer die Zahlung der Provision verweigern.

Strikte Anforderungen an die Transparenz: Was Makler beachten müssen

Das Urteil des BGH verdeutlicht, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit essenzielle Voraussetzungen sind, damit Makler in Fällen der Doppelmaklertätigkeit erfolgreich eine Provision von beiden Parteien fordern können. Makler müssen sicherstellen, dass beide Vertragsparteien – Verkäufer und Käufer – über die Doppelmaklertätigkeit und die damit verbundenen Kosten informiert sind. Dies umfasst nicht nur allgemeine Hinweise im Exposé oder in den Vertragsunterlagen, sondern auch spezifische Informationen zur Höhe der vereinbarten Provision und zur rechtlichen Grundlage dieser Vereinbarungen.

Besonders bedeutsam ist dabei der Anspruch des Käufers auf Einsicht in den zwischen Makler und Verkäufer geschlossenen Vertrag. Diese Einsicht ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Provisionsforderung des Maklers den gesetzlichen Vorgaben entspricht und beide Parteien in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet sind, wie es § 656c Abs. 1 BGB vorschreibt. Sollte der Makler die erforderlichen Nachweise nicht vorlegen, kann der Käufer die Zahlung der Provision verweigern. Dieser Mechanismus schützt den Käufer vor einer möglichen Übervorteilung und stellt sicher, dass die Provisionsforderungen des Maklers gerechtfertigt sind.

Praktische Auswirkungen des BGH-Urteils für Makler und Verbraucher

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Immobilienvermittlung. Für Makler bedeutet es, dass sie ihre Geschäftsprozesse anpassen müssen, um den gestiegenen Transparenzanforderungen gerecht zu werden. Sie müssen sicherstellen, dass alle relevanten Informationen klar und verständlich kommuniziert werden und dass sie jederzeit in der Lage sind, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nachzuweisen. Dies erfordert nicht nur eine sorgfältige Dokumentation aller Vereinbarungen, sondern auch eine offene und transparente Kommunikation mit beiden Vertragsparteien.

Für Verbraucher, insbesondere für Käufer von Immobilien, bietet das Urteil zusätzlichen Schutz. Sie haben nun explizit das Recht, detaillierte Informationen über die Vereinbarungen zwischen Makler und Verkäufer einzufordern. Dies ermöglicht es ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sicherzustellen, dass sie nicht unberechtigt zur Zahlung einer Provision herangezogen werden. Sollte sich herausstellen, dass die Doppeltätigkeit des Maklers nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, könnte dies sogar den vollständigen Provisionsanspruch zu Fall bringen.

Fazit: Strikte Vorgaben für Makler bei Doppeltätigkeit

Das Urteil des BGH macht deutlich, dass Makler, die sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer tätig sind, strenge Transparenz- und Nachweispflichten erfüllen müssen. Käufer haben das Recht, umfassende Informationen über die Vereinbarungen zwischen Makler und Verkäufer zu erhalten, bevor sie zur Zahlung einer Provision verpflichtet werden können. Diese Entscheidung stärkt die Position von Verbrauchern und sorgt für mehr Klarheit und Fairness im Immobiliengeschäft.

Makler sollten daher sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten und die erforderlichen Nachweise erbringen, um Provisionsansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.

Leave a Reply

Your email address will not be published.Required fields are marked *

Image link

100€ Amazon Gutschein 🎁

Hol dir einen 100€ Amazon-Gutschein bei BLENQ! Die einzige Bedingung? Ein Kredit ab 20.000€ muss her. Aber keine Sorge, wir machen das Finanzieren genauso einfach wie das Shoppen auf Amazon. Also, worauf wartest du noch? Dein nächster Einkaufsrausch ist nur einen Klick entfernt – und unser Kreditangebot auch!

Welche Bedingungen? 🐒
100% Abschluss20.000€ Kreditsumme
Ab wann bekomme ich es?🙊
Ab dem 15. Tag nach Abschluss
Welche Bereiche?🙉
ALLE Verwendungszwecke

Also schnapp dir deinen Amazon-Gutschein und lass uns gemeinsam durchstarten – mit BLENQ wird dein Einkaufsvergnügen zum Finanzierungsspaß! Aber denk dran: Shoppe mit Verstand, denn gute Finanzen sind der wahre Prime-Deal. Los geht's!