Die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuerrechts und spielen eine wesentliche Rolle bei der steuerlichen Behandlung von betrieblichen Anschaffungen. Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2018 sind die GWG-Grenzen unverändert geblieben und gelten auch im Jahr 2024 weiterhin. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche aktuellen Werte und Regelungen für GWGs relevant sind und wie Sie diese optimal in Ihrer Buchhaltung nutzen können.
Aktuelle GWG-Grenzen: Was bleibt 2024 bestehen?
Seit dem 1. Januar 2018 gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter eine erhöhte Wertgrenze von 800 EUR gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG. Zuvor lag dieser Wert bei 410 EUR. Diese Erhöhung bietet Unternehmen die Möglichkeit, Anschaffungen bis zu diesem Betrag sofort als Betriebsausgabe abzusetzen, ohne diese über die Nutzungsdauer abschreiben zu müssen. Zusätzlich bleibt die Aufzeichnungsgrenze für GWGs bei 250 EUR gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG, was ebenfalls eine Vereinfachung für die buchhalterische Praxis darstellt.
Warum keine Änderungen im Jahr 2024?
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes waren Änderungen bei den GWG-Grenzen geplant, die jedoch im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wieder gestrichen wurden. Damit bleiben die Regelungen, die seit 2018 in Kraft sind, auch im Jahr 2024 unverändert bestehen. Dies bietet Unternehmen weiterhin Planungssicherheit und die Möglichkeit, die bestehenden steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Jahr | GWG-Grenze (EUR) | Aufzeichnungsgrenze (EUR) | Sammelposten (EUR) |
---|---|---|---|
2022 | 800 | 250 | 250 – 1.000 |
2023 | 800 | 250 | 250 – 1.000 |
2024 | 800 | 250 | 250 – 1.000 |
2025* | 800* | 250* | 250 – 1.000* |
*Die Werte für 2025 sind voraussichtlich und basieren auf den aktuellen Regelungen ohne geplante Änderungen.
Diese Tabelle gibt einen klaren Überblick über die geltenden GWG-Grenzen für die letzten Jahre und bietet eine voraussichtliche Angabe für das Jahr 2025.
Warum die GWG-Grenzen 2025 voraussichtlich unverändert bleiben
Die GWG-Grenzen (geringwertige Wirtschaftsgüter) für 2025 wurden in dieser Tabelle auf dem aktuellen Niveau belassen, da es derzeit keine Anzeichen für gesetzliche Änderungen gibt. Seit der letzten Anpassung der GWG-Grenzen im Jahr 2018 haben sich die Werte als stabil erwiesen und wurden trotz zwischenzeitlicher Überlegungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes nicht erneut angepasst.
1. Stabile Rahmenbedingungen für Unternehmen
Die Beibehaltung der GWG-Grenzen auf dem Niveau von 800 EUR ermöglicht es Unternehmen, ihre Investitions- und Abschreibungsstrategien auch 2025 weiterhin auf einer soliden und vorhersehbaren Grundlage zu planen. Die unveränderten Werte spiegeln eine Kontinuität in der steuerlichen Gesetzgebung wider, die Unternehmen dabei hilft, langfristige finanzielle Entscheidungen zu treffen, ohne sich auf potenziell unsichere zukünftige Gesetzesänderungen einstellen zu müssen.
2. Inflationsanpassungen und wirtschaftliche Stabilität
Ein weiterer Grund, warum die Werte 2025 voraussichtlich unverändert bleiben, ist die moderate Inflation, die seit der letzten Anpassung 2018 keinen signifikanten Druck auf die Anhebung der GWG-Grenzen ausgeübt hat. Der Gesetzgeber scheint derzeit keine Notwendigkeit zu sehen, diese Grenzen weiter anzupassen, da die aktuellen Werte den wirtschaftlichen Realitäten gut gerecht werden und Unternehmen ausreichend Flexibilität bieten.
Steuerliche Vorteile durch GWG: So profitieren Sie
Durch die unveränderten GWG-Grenzen haben Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800 EUR sofort in voller Höhe abzuschreiben. Dies erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern ermöglicht auch eine direkte steuerliche Entlastung im Anschaffungsjahr. Zudem bietet die Bildung eines Sammelpostens für Wirtschaftsgüter, deren Wert zwischen 250 EUR und 1.000 EUR liegt, eine alternative Methode zur Abschreibung. Dieser Sammelposten wird über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben, was für eine gleichmäßige Verteilung der Abschreibungskosten sorgt.
GWG Sammelposten: Wertgrenzen 2024 im Blick
Auch im Jahr 2024 gelten die bekannten Wertgrenzen für die Bildung von GWG Sammelposten. Wirtschaftsgüter, die einen Wert zwischen 250 EUR und 1.000 EUR haben, können in einem Sammelposten zusammengefasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben werden. Dies bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine flexible Möglichkeit, ihre Anschaffungskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen.
Fazit: Kontinuität bei den GWG-Grenzen schafft Planungssicherheit
Die unveränderten GWG-Grenzen bieten Unternehmen auch im Jahr 2024 weiterhin stabile Rahmenbedingungen für ihre Investitions- und Abschreibungsstrategien. Indem Sie die bestehenden steuerlichen Vorteile gezielt nutzen, können Sie Ihre Betriebsausgaben optimieren und gleichzeitig von den vereinfachten Buchhaltungsregelungen profitieren. Bleiben Sie informiert über die aktuellen Entwicklungen und stellen Sie sicher, dass Sie Ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten voll ausschöpfen.