Vertrag über die Vermittlung von Darlehen und Vorabinformationen (AVD)
Flaaq Holding GmbH, Kundenberater Christoph Pfad Dammstr. 6g 30890 Barsinghausen (im Folgenden “Vermittler” genannt), schließen folgenden Vertrag über die Vermittlung von Darlehen:
1. Auftrag
1.1. Der Vermittler ist bereit, ein Darlehen für den Auftraggeber zu vermitteln oder nachzuweisen. Der Auftraggeber möchte ein allgemeines Verbraucherdarlehen (AVD) aufnehmen.
1.2. Der Vermittler ist nicht auf den Verkauf bestimmter Produkte beschränkt. Er ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte eines Finanzierungspartners zu vermitteln; er ist auch nicht verpflichtet, bestimmte Produkte in einer festgelegten Menge zu vermitteln.
1.3. In seiner Beratungstätigkeit berücksichtigt der Vermittler die Finanzierungsbedürfnisse, die jeweiligen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Umstände sowie die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse des Auftraggebers und wählt gemeinsam mit dem Auftraggeber das Finanzprodukt aus, das ihm am besten geeignet erscheint. Dabei hat der Vermittler die üblichen Marktbedingungen oder spezifische Anforderungen der einzelnen Finanzierungswege zu berücksichtigen.
1.4. Die Vermittlung umfasst insbesondere die Überprüfung der Finanzierbarkeit, die Ausarbeitung eines Finanzierungsvorschlags und die Vermittlung. Zu den Leistungen des Vermittlers gehören insbesondere Bedarfsanalyse, Zusammenstellung und Prüfung von Dokumenten, Auswahl von Produkten und Anbietern sowie Finanzierungsberatung.
1.5. Der Vermittler ist berechtigt, unabhängige Plattformen, Vergleichsportale, Vermittlerpools und andere Dienstleistungsunternehmen zur Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag übertragenen Pflichten und Aufgaben einzubeziehen.
1.6. Der Vermittler unterstützt den Auftraggeber bis zur Auszahlung des Darlehensbetrags und bearbeitet die finanzierungsbezogene Korrespondenz für den Auftraggeber.
1.7. Ob der Auftraggeber einen Darlehensvertrag zu einem ausgewählten Finanzprodukt abschließt, liegt ausschließlich im Entscheidungsbereich des Auftraggebers.
1.8. Wenn es mehrere Auftraggeber gibt, erklären sie gegenüber dem Vermittler, dass jede Person berechtigt ist, Dokumente, Erklärungen, Informationen und Beratungsleistungen im Namen der anderen Auftraggeber zu erhalten, und dass diese auch gegenüber dem weiteren Auftraggeber oder den weiteren Auftraggebern wirksam sind.
2. Vergütung für Dienstleistungen/Kosten
2.1. Für die Vermittlung eines Darlehens schuldet der Auftraggeber dem Vermittler keine Gebühr.
2.2. Der Vermittler erhält vom vorgesehenen Darlehensgeber eine Vergütung für die erbrachte Dienstleistung bei erfolgreicher Vermittlung. Dies bedeutet, dass mit der Zahlung der Darlehensraten und/oder möglicher anfallender Gebühren an den Darlehensgeber auch die Dienstleistung des Vermittlers abgegolten ist. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und Übergabe dieses Dokuments ist die geeignetste Finanzierungslösung für den Auftraggeber noch nicht festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Vergütung des Vermittlers wird dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, in dem ESIS-Flyer, der dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt ausgehändigt wird. Basierend auf den folgenden Informationen kann der Auftraggeber jedoch bereits eine Schätzung des ungefähren Umfangs der Dienstleistungsgebühr vornehmen.
Produktangebot: Ratenkredit (Allgemeines Verbraucherdarlehen)
Gebührenbereich: 0 – 4% (berechnet in % des Bruttodarlehensbetrags) -> Dies bezahlt die Bank!
2.3. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag entstehen dem Auftraggeber keine Steuern oder vergleichbare Kosten. Bei Fragen diesbezüglich wird sich der Auftraggeber an die für ihn zuständige Steuerbehörde oder seinen Steuerberater wenden.
3. Erstattung von Auslagen
3.1. Neben der Vergütung gemäß 2.2 hat der Vermittler keinen Anspruch auf Erstattung möglicher entstandener Auslagen.
4. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
4.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Dienste anderer Vermittler in Anspruch zu nehmen.
4.2. Der Auftraggeber informiert den Vermittler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit beeinflussen. Er ist verpflichtet, den Vermittler entsprechend dem Umfang des Vermittlungsauftrags über alle Umstände zu informieren, die für die Bedarfsanalyse und die Tätigkeit des Vermittlers von Bedeutung sind. Er ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den finanzrelevanten Fragen zu machen und den Vermittler unverzüglich über Vertrags- und finanzrelevante Änderungen zu informieren.
4.3. Der Vermittler ist zur kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet. Er erbringt Beratungsleistungen für den Auftraggeber. Der Hauptgeschäftszweck des Vermittlers besteht in der Vermittlung von Finanzprodukten und der damit verbundenen Beratung.
4.4. Mit dem vorliegenden Vertrag erfüllt der Vermittler auch seine gesetzliche Pflicht gemäß Art. 246b § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 246b § 1 Abs. 1 sowie Art. 247 § 13 Abs. 2 EGBGB.
5. Streitbeilegung
5.1. Ansprechpartner für Beschwerden des Auftraggebers ist der Vermittler. Die Kontaktdaten des Vermittlers finden Sie auf Seite 1 des Dokuments.
5.2. Der Auftraggeber kann sich auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, wenden.
6. Informationen des Vermittlers
Aufsichtsbehörde
Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Registrierungsnummer: D-W-133-TNSL-07
Registrierung gemäß § 34 i Abs. 1 GewO
Registrierung gemäß § 34 c Abs. 1 GewO
Erlaubnis erteilt in: Deutschland
Telefon: 0180 6 00 58 50 (20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent je Anruf aus dem Mobilfunknetz)
Unser Eintrag: www.vermittlerregister.info/flaaqholdinggmbh
Widerrufserklärung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Abschluss des Vertrags und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgt.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Ist eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz für erbrachte Leistungen gegeben, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Besondere Hinweise
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind Sie auch nicht mehr an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung durch uns oder einen Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten enthält.
Ende der Widerrufsbelehrung