Präambel
Die FLAAQ HOLDING GMBH, im Folgenden „Arbeitgeber“ genannt, ist im Besitz einer gültigen Maklerlizenz, die es ihr erlaubt, Maklerdienstleistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften in Deutschland durchzuführen. Um den Umfang ihrer Geschäftsaktivitäten zu erweitern und eine effiziente Erbringung von Maklerdienstleistungen zu gewährleisten, beabsichtigt der Arbeitgeber, bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten an geeignete und qualifizierte Freelancer zu delegieren.
Der unterzeichnende Freelancer, im Folgenden „Arbeitnehmer“ genannt, erklärt sich bereit, im Namen und unter der Lizenz des Arbeitgebers Maklertätigkeiten durchzuführen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle Tätigkeiten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und den hohen Standards des Arbeitgebers auszuführen, um die Integrität und den Ruf der FLAAQ HOLDING GMBH zu wahren und zu fördern.
Dieser Vertrag legt die Bedingungen und Konditionen fest, unter denen der Arbeitnehmer im Namen des Arbeitgebers handelt, und definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien im Rahmen der Maklertätigkeiten, die unter der Firmenlizenz des Arbeitgebers ausgeführt werden.
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Maklertätigkeiten: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Rahmen dieses Vertrages folgende Maklertätigkeiten auszuführen:
- Vermittlung von Kauf-, Verkaufs- und Mietverträgen für Immobilien.
- Durchführung von Besichtigungen und Präsentationen der Objekte.
- Beratung von Kunden bezüglich des Immobilienmarktes und der Vertragskonditionen.
- Vorbereitung und Abwicklung der notwendigen Dokumentation und Verträge im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen (Notar).
- Pflege des Kundenstamms und Akquisition neuer Kunden im Auftrag des Arbeitgebers.
- Erstellung eines Exposés mit der Vorlage von dem Arbeitgeber.
- Kommunikation zwischen Käufer, Verkäufer und Notar halten und managen.
- – optional – Verteilung der Printwerbung (Flyer) im jeweiligen Bezirk.
(2) Repräsentation: Der Arbeitnehmer führt alle Maklertätigkeiten ausschließlich im Namen und unter der Lizenz der FLAAQ HOLDING GMBH aus. Der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, Geschäfte in eigenem Namen oder auf eigene Rechnung zu tätigen. Jegliche Kommunikation und Vertragsunterzeichnungen im Namen des Arbeitgebers müssen klar als solche gekennzeichnet und durchgeführt werden.
(3) Einhaltung der Richtlinien: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung der Maklertätigkeiten streng nach den Richtlinien, Standards und Verfahren des Arbeitgebers sowie nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu handeln. Dies schließt die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Immobilienrechts, Datenschutzes und der Maklerordnung ein.
(4) Berichterstattung und Dokumentation: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, regelmäßige Berichte über seine Tätigkeiten zu erstellen und diese dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Alle Dokumente, die aus den Maklertätigkeiten resultieren, werden Eigentum des Arbeitgebers und müssen diesem in geeigneter Form übergeben werden.
(5) Vertraulichkeit und Datenschutz: Der Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass alle Informationen und Daten, die im Rahmen seiner Tätigkeiten erfasst, genutzt oder weitergegeben werden, vertraulich behandelt und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Arbeitgebers sowie gesetzlichen Vorschriften gesichert werden.
(6) Schulungen und Weiterbildungen: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Arbeitnehmer angemessen zu schulen und weiterzubilden, um sicherzustellen, dass seine Fachkenntnisse stets den aktuellen Marktbedingungen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, an allen vom Arbeitgeber vorgesehenen Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
§ 2 Vertragslaufzeit & Kündigungsrecht
(1) Unbefristete Laufzeit: Dieser Vertrag tritt mit der Unterschrift beider Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Kündigungsrecht: Beide Parteien können diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von 30 Werktagen zum Monatsende einzuhalten ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Bedingungen für eine fristlose Kündigung:
- Schwerwiegende Verletzung der Vertragspflichten: Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn eine der Parteien wesentliche Vertragspflichten schwerwiegend verletzt und die Fortsetzung des Vertrages für die andere Partei unzumutbar ist. Beispiele für solche Verletzungen können das wiederholte Versäumnis sein, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, oder schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften.
- Strafrechtliche Verfehlungen: Bei strafrechtlichen Verfehlungen, die das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien erheblich beeinträchtigen, ist ebenfalls eine fristlose Kündigung möglich.
- Insolvenz oder Liquidation: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder andere Maßnahmen der Liquidation bei einer der Vertragsparteien berechtigen zur fristlosen Kündigung.
- Gesetzliche Regelungen: Zusätzlich zu den oben genannten Gründen können weitere gesetzliche Regelungen die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung eröffnen.
§ 3 Pflichten des Arbeitgebers
(1) Unterstützung und Ressourcen: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Arbeitnehmer mit allen notwendigen Informationen, Ressourcen und Unterstützungen zu versorgen, die zur effektiven Ausführung seiner Maklertätigkeiten erforderlich sind. Dies umfasst Zugang zu notwendigen Dokumenten, Marketingmaterialien, Datenbanken und technischen Hilfsmitteln.
(2) Schulung und Weiterbildung: Der Arbeitgeber stellt sicher, dass der Arbeitnehmer angemessen geschult und weitergebildet wird, um seine Aufgaben fachgerecht und gemäß den aktuellen gesetzlichen sowie marktspezifischen Anforderungen erfüllen zu können. Dies beinhaltet regelmäßige Fortbildungen und Updates zu relevanten Gesetzen und Marktbedingungen.
(3) Einhalten der Lizenzbedingungen: Der Arbeitgeber gewährleistet, dass alle Tätigkeiten des Arbeitnehmers im Rahmen und im Namen der Maklerlizenz der FLAAQ HOLDING GMBH ausgeführt werden. Der Arbeitgeber übernimmt die Verantwortung dafür, dass die Lizenz stets gültig und den regulatorischen Anforderungen entsprechend geführt wird.
(4) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien einzuhalten, die für die Maklertätigkeit relevant sind. Dies schließt insbesondere die Einhaltung des Datenschutzes, der Verbraucherschutzgesetze und der spezifischen Immobilienmaklerordnung ein.
(5) Versicherungsschutz: Der Arbeitgeber sorgt für einen angemessenen Versicherungsschutz, der alle Aktivitäten abdeckt, die unter der Firmenlizenz durchgeführt werden, einschließlich Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden, die im Rahmen der Maklertätigkeiten entstehen könnten.
(6) Transparente Kommunikation: Der Arbeitgeber verpflichtet sich zu einer klaren und offenen Kommunikation mit dem Arbeitnehmer, um eine effektive Ausführung der übertragenen Aufgaben zu gewährleisten. Dies schließt regelmäßige Feedback-Sitzungen und Updates über Veränderungen innerhalb der Firma oder der Industrie, die die Arbeit des Arbeitnehmers beeinflussen könnten, ein.
(7) Werbekosten: Wir übernehmen die Kosten für Flyer, Visitenkarten, Hosting, E-Mailservice, Google Ads Kampagnen, Lizenzkosten für die CRM- Tools, Inserierungskosten (Nur mit einem aktiven Mandatsvertrag), Erstellung der Exposés und weitere flexible Punkte die dazu dienen, die Immobilie vernünftig zu vermarkten. Individuelle Punkte müssen vorab mit dem Arbeitnehmer besprochen werden.
§ 4 Pflichten des Arbeitnehmers
(1) Professionelle Ausführung: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle ihm übertragenen Maklertätigkeiten professionell, sorgfältig und in Übereinstimmung mit den höchsten Branchenstandards auszuführen. Er wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Interessen des Arbeitgebers zu wahren und dessen Ruf zu schützen.
(2) Bereitstellung von Informationen und Dokumentation: Der Arbeitnehmer sorgt für die rechtzeitige und genaue Bereitstellung aller Dokumente und Informationen, die zur Ausführung seiner Tätigkeiten benötigt werden. Dies umfasst die Einreichung von Berichten, Vertragsdokumenten und anderen relevanten Materialien, die zur Verwaltung und Dokumentation der Maklertätigkeiten erforderlich sind.
(3) Einhaltung der Lizenzvorgaben: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, strikt im Rahmen der Maklerlizenz der FLAAQ HOLDING GMBH zu handeln. Er darf keine Geschäfte in eigenem Namen oder auf eigene Rechnung durchführen und muss alle Handlungen und Transaktionen deutlich im Namen des Arbeitgebers kennzeichnen.
(4) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Der Arbeitnehmer gewährleistet die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Verfahren, die für die Ausführung seiner Maklertätigkeiten erforderlich sind. Dies schließt die Beachtung von Datenschutzbestimmungen, Verbraucherschutzgesetzen und speziellen Regelungen der Immobilienbranche ein.
(5) Schulungsteilnahme und Weiterbildung: Der Arbeitnehmer nimmt aktiv an allen vom Arbeitgeber angebotenen Schulungen und Weiterbildungen teil, um seine Qualifikationen kontinuierlich zu verbessern und auf dem neuesten Stand der Branche und Gesetzgebung zu bleiben.
(6) Versicherung und Risikomanagement: Der Arbeitnehmer muss angemessene Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass alle seine Tätigkeiten versichert sind und Risiken professionell gemanagt werden, insbesondere in Bezug auf Haftungsfragen, die während der Ausführung seiner Dienste entstehen könnten.
§ 5 Vergütung
(1) Provisionsbasierte Vergütung: Die Vergütung des Arbeitnehmers erfolgt auf Provisionsbasis. Die Provision beträgt:
- Verkauf: 2% inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) des Verkaufspreises der Immobilie.
- Vermietung: Das 1,5-fache der Kaltmiete inklusive Mehrwertsteuer.
- Mietsuche: 20% der Warmmiete inklusive Mehrwertsteuer.
(2) Provisionsanspruch: Der Anspruch auf die Provision entsteht für den Arbeitnehmer erst nach vollständiger Zahlung der Maklergebühr durch den Auftraggeber und gegebenenfalls durch den Käufer oder Mieter. Die Provision ist ausschließlich zahlbar auf dieser Basis und nicht im Voraus.
(3) Rechnungsstellung: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, für die Zahlung seiner Provision eine detaillierte Rechnung an den Arbeitgeber zu stellen. Die Rechnung muss alle relevanten Informationen enthalten, einschließlich der Dienstleistung, für die die Provision beansprucht wird, das Datum der Transaktion und die Berechnungsgrundlage der Provision.
(4) Zahlungsweise: Die Zahlung der Provision erfolgt per Banküberweisung nach Erhalt und Prüfung der Rechnung durch den Arbeitgeber. Die Zahlungsfrist beträgt [genaue Anzahl der Tage einfügen, z.B. 30 Tage] nach Rechnungseingang.
(5) Verzögerte Zahlungen: Bei verzögerter Zahlung der Maklergebühr durch den Auftraggeber, Käufer oder Mieter, verlängert sich entsprechend die Frist für die Zahlung der Provision an den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer wird über solche Verzögerungen unverzüglich informiert.
§ 6 Haftung und Versicherung
(1) Haftung: Der Arbeitnehmer haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die im Rahmen seiner Tätigkeiten entstehen, unabhängig davon, ob diese durch Vorsatz, grobe oder leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies umfasst auch mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.
(2) Versicherung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro abgeschlossen. Diese Versicherung dient als generelle Absicherung, kann jedoch nicht für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers resultieren, in Anspruch genommen werden.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Vertraulichkeitsverpflichtung: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen seiner Tätigkeit erhaltenen oder zugänglich gemachten vertraulichen Informationen streng geheim zu halten. Diese Informationen dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers weder für eigene Zwecke verwendet noch Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Definition vertraulicher Informationen: Als vertrauliche Informationen gelten alle geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen einschließlich Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien, Betriebsabläufe und Dokumentationen, die nicht öffentlich bekannt sind.
(3) Datenschutz: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die er im Rahmen seiner Tätigkeit verarbeitet, in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie anderen relevanten Datenschutzgesetzen zu behandeln. Dies schließt die Gewährleistung der Sicherheit der Daten und die Verhinderung unbefugter Datenzugriffe ein.
(4) Schulung und Compliance: Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer in Bezug auf den Umgang mit vertraulichen Informationen und die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen schulen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, an solchen Schulungen teilzunehmen und die erlernten Datenschutzpraktiken konsequent anzuwenden.
(5) Meldung von Datenschutzverletzungen: Im Falle einer Datenschutzverletzung oder des Verdachts auf eine solche ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Gemeinsam werden geeignete Schritte zur Eindämmung und zur Meldung der Verletzung an die zuständigen Behörden und betroffenen Personen eingeleitet.
(6) Rückgabe vertraulicher Unterlagen: Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses oder auf Anforderung des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer alle in seinem Besitz befindlichen vertraulichen Unterlagen, Daten und Dokumente unverzüglich an den Arbeitgeber zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.
§ 8 Schlussbestimmung
(1) Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz des Arbeitgebers, Barsinghausen. Beide Parteien vereinbaren, ausschließlich die Gerichtsbarkeit der genannten Jurisdiktion anzuerkennen.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages: Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Vertraulichkeit der Vertragsinhalte: Die Inhalte dieses Vertrages sind vertraulich zu behandeln. Eine Offenlegung gegenüber Dritten, die nicht von der Durchführung des Vertrages betroffen sind, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners nicht gestattet.
(5) Nachwirkung von Vertragspflichten: Bestimmte Vertragspflichten, die ihrer Natur nach über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fortwirken sollen, wie z.B. Vertraulichkeitsverpflichtungen und Datenschutzverpflichtungen, bleiben auch nach Vertragsende in Kraft.