Am 2. September 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf für das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II) veröffentlicht. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland weiter zu verbessern und die Finanzierungsmöglichkeiten für junge, dynamische Unternehmen zu erweitern. Der Entwurf baut auf den Erfolgen des ersten Zukunftsfinanzierungsgesetzes auf und ist Teil der Wachstumsinitiative, die das Bundeskabinett im Juli 2024 beschlossen hat. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wesentlichen Aspekte und Neuerungen des Gesetzentwurfs, die insbesondere für Unternehmer, Investoren und Steuerberater von Bedeutung sind.
Ziel des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes
Das Hauptziel des ZuFinG II ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des deutschen Finanzmarkts. Insbesondere soll die Finanzierung von Unternehmen erleichtert und der Zugang zu Kapital verbessert werden. Dazu werden steuerliche Rahmenbedingungen angepasst und neue Investitionsanreize geschaffen, insbesondere für die Bereiche Infrastruktur und erneuerbare Energien.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Erhöhung der steuerlichen Anreize für Investitionen. Der Gesetzgeber erkennt an, dass steuerliche Erleichterungen ein wesentlicher Faktor für Investitionsentscheidungen sind, und hat deshalb gezielte Anpassungen in diesem Bereich vorgenommen.
Wichtige steuerrechtliche Änderungen im Überblick
1. Erhöhung der Übertragungsmöglichkeiten bei Veräußerungsgewinnen (§ 6b-Rücklage)
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Möglichkeit, Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf bestimmte Wirtschaftsgüter zu übertragen. Die bisherige Obergrenze von 500.000 EUR wird auf 5 Mio. EUR angehoben. Dies bietet Unternehmen größere Spielräume für betriebliche Reinvestitionen und erhöht die Flexibilität bei der Steuerplanung.
Diese Änderung ist besonders relevant für Unternehmen, die regelmäßig Umstrukturierungen vornehmen oder ihre Beteiligungen an Kapitalgesellschaften veräußern. Die neue Regelung ermöglicht eine bessere Nutzung von Veräußerungsgewinnen zur Förderung zukünftiger Investitionen und stärkt damit die finanzielle Basis von Unternehmen.
2. Änderungen im Investmentsteuergesetz (InvStG)
Das ZuFinG II bringt auch signifikante Änderungen im Investmentsteuergesetz mit sich, die insbesondere für Investmentfonds von Bedeutung sind:
- Unternehmerische Tätigkeit von Investmentfonds: Um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur zu fördern, wird klargestellt, dass eine unternehmerische Tätigkeit eines Investmentfonds nicht schädlich für dessen Status ist. Dies schafft Rechtssicherheit für Fonds, die in diesen zukunftsträchtigen Bereichen aktiv sind.
- Körperschaftsteuerpflicht von Investmentfonds: Die Neuregelungen umfassen auch eine Erweiterung der körperschaftsteuerpflichtigen inländischen Beteiligungseinnahmen. Einkünfte, die über eine Personengesellschaft erzielt werden, sollen nun ebenfalls der Körperschaftsteuerpflicht unterliegen. Dies betrifft insbesondere Immobilienerträge, die über Beteiligungen an Personengesellschaften erzielt werden.
- Steuerbefreiung für Investmentfonds: Die Steuerbefreiung für Investmentfonds wird eingeschränkt. Zukünftig sollen Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, die durch einen Investmentfonds erzielt werden, von der Steuerbefreiung ausgenommen werden. Dies betrifft insbesondere sonstige inländische Einkünfte nach § 6 Abs. 5a und 5b InvStG.
- Gewerbesteuerpflicht auf Beteiligungen: Die Ausnahmen von der Gewerbesteuerpflicht werden erweitert, um bestimmte Gesellschaften zu fördern, die auf erneuerbare Energien und Infrastrukturprojekte spezialisiert sind. Dies schafft zusätzliche Anreize für Investitionen in diesen Bereichen.
- Erleichterungen für Spezial-Investmentfonds: Um die Attraktivität von Spezial-Investmentfonds zu erhöhen, werden Erleichterungen bei den Investitionsmöglichkeiten und Beteiligungsvoraussetzungen eingeführt. Dies betrifft insbesondere Investitionen in erneuerbare Energien, die nun einfacher und flexibler gestaltet werden können.
Zukunftssichernde Investitionen: Neue Chancen für Unternehmen und Investoren
Das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz eröffnet neue Möglichkeiten für zukunftssichernde Investitionen, indem es die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investoren verbessert. Durch die Erhöhung der Übertragungsmöglichkeiten bei Veräußerungsgewinnen und die Anpassungen im Investmentsteuergesetz werden Anreize geschaffen, die insbesondere Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastrukturprojekte fördern. Diese Neuerungen tragen dazu bei, den Finanzstandort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen und langfristige Wachstumschancen zu sichern. Unternehmen sollten diese neuen steuerlichen Möglichkeiten nutzen, um ihre Investitionsstrategien zu optimieren und ihre Marktposition zu stärken.
Fazit
Das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz markiert einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland und zur Förderung zukunftsorientierter Investitionen. Durch die Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen und die Schaffung neuer Investitionsanreize wird der Zugang zu Kapital für Unternehmen erleichtert, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien und Infrastruktur. Unternehmen, Investoren und Steuerberater sollten sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut machen, um die sich bietenden Chancen optimal nutzen zu können.
Dieser Gesetzentwurf ist ein weiteres Beispiel dafür, wie der Gesetzgeber auf die sich verändernden Anforderungen der Wirtschaft reagiert und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellt. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz bietet!